Dread Disease Versicherung bei Krebs und anderen schweren Krankheiten

  

✔  Alle Anbieter im kostenfreien Vergleich - Transparente und individuelle Beratung 

 

✔  Hohe Einmalzahlung bei Krebserkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall etc. - Steuerfrei! -

 

✔  Schnelle Auszahlung nach gesicherter Diagnose - bis zu 75 Krankheiten mitversichert

 

 

 

Versicherungsschutz bei Branchenführern 

 

✔ Klar definierte Tumorstadien und Krankheitsbilder geben Ihnen Sicherheit im Leistungsfall

 

✔ Unabhängig: Freie Verwendung des Geldes durch Einmalauszahlung - keine Rentenzahlungen

 

✔ Ohne Wenn und Aber: Leistet auch, wenn Sie weiter arbeiten können

 

 

 


Fragen und Antworten

 

 

=> Was ist eine Dread-Disease- bzw. Schwere-Krankheiten-Versicherung?

 

Eine  finanzielle Absicherung gegen Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall und den damit oft einhergehenden finanziellen Belastungen.

 

Sie zahlt bei Eintritt einer in einem festen Katalog definierten Krankheit eine einmalige hohe Geldleistung, die als Versicherungssumme im Versicherungsvertrag garantiert ist. Die auch als alternative Bezeichnung bekannte „Dread-Disease-Versicherung“  aus dem Englischen steht übersetzt für „gefürchtete Krankheiten“.

 

Versichert sind Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Lungen- und Lebererkrankungen, Erblindung, Taubheit sowie Parkinson, Alzheimer und viele weitere schwere Krankheiten.  

 

 

 

=> Ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung für mich überhaupt sinnvoll? 

 

Sicherlich wurden auch Sie in Ihrem persönlichen Umfeld schon einmal mit dem Thema Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall konfrontiert. Jährlich erkranken weit über 800.000 Menschen in Deutschland an einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder an Krebs.

 

Nur wenige Menschen werden dann dauerhaft berufsunfähig, sind aber häufig finanziell stark eingeschränkt. 

 

Somit ist der Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung durchaus sinnvoll.

 

 

 

=> Ich habe bereits eine Vorerkrankung - kann ich mich trotzdem versichern?

 

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Annahme bei Vorerkrankungen wesentlich höher. 

 

So konnten viele meiner Kunden, die sich z.B. in einer psychotherapeutischen Behandlung befinden oder aber

unter Bluthochdruck oder einer Schilddrüsenerkrankung leiden, problemlos versichert werden. Auch Bandscheiben- oder Wirbelsäulenschäden sind in der Regel versicherbar.

 

 

 

=> Bei welchem Anbieter/Versicherung bin ich eigentlich versichert?

 

Gerne erstelle ich einen für Sie individuellen Vergleich aller am Markt tätigen Anbieter.

Sie erhalten eine kostenfreie Übersicht der Beiträge und versicherten Krankheiten.

 

Nach Ihrer Entscheidung für einen bestimmten Anbieter erhalten Sie die dafür erforderlichen Antragsunterlagen.

 

 

 

=> Für wen ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung geeignet?

 

Generell gesehen für jeden, der sich vor den finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung schützen möchte.

 

Für Arbeitnehmer bietet sie einen sinnvollen Schutz, wenn hohe finanzielle Belastungen wie zum Beispiel Einkommenseinbußen, eine besondere Therapieform oder der Umbau eines Hauses anstehen.

 

Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann ein Arbeitsausfall ebenso eine Bedrohung der Existenz bedeuten wie für ein Unternehmen, dessen Führungskraft plötzlich durch eine schwere Erkrankung ausfällt. 

 

Ebenso können sich Ärzte und Heilberufler vor einer drohenden Schließung ihrer Praxis oder den finanziellen

Folgen (Praxisfinanzierung) eines durch eine schwere Krankheit bedingten Ausfalls finanziell absichern.  

 

Auch für Hausfrauen/-männer oder Mütter, die auf Minijobbasis arbeiten, ist diese Vorsorge eine echte Alternative.

 

Achtung: Einige Anbieter schließen Kinder bis zu 35.000 € beitragsfrei in den Vertrag mit ein!

 

 

 

=> Muss ich die Auszahlung meiner Schwere-Krankheiten-Versicherung versteuern?

 

Nein, die Leistung aus einer privaten Schwere-Krankheiten-Versicherung ist definitiv steuerfrei!

 

Bei betrieblichen Verträgen ist die Auszahlung als Betriebseinnahme zu werten, die Beiträge für diese Absicherung können allerdings in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

 

 

 

=> Wann erhalte ich das Geld, wenn ich eine Krankheit erlitten habe?

 

Ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung entsteht bestenfalls bereits 10 Tage nach Diagnosestellung.

 

Bei einigen Krankheiten gilt eine Wartezeit von 3 oder 6 Monaten als vereinbart.  

 

 

 

=> Ersetzt diese Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung? 

 

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung stellt keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar, ist

allerdings in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative. So erhalten viele Menschen aufgrund Vorerkrankungen 

keine oder nur eine mit unerwünschten Ausschlüssen versehene Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Auch für Handwerker, die keine hohen Beiträge für eine ausreichende  Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen möchten, ist diese Absicherungsvariante die bessere Alternative, als keine oder eine viel zu geringe Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. 

 

 

 

=> Ich möchte keinen Vertrag über das Internet abschließen. Was kann ich tun?

 

Sie können gerne telefonisch einen Termin in meinen Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren.

 

 

 

 

 

Vorerkrankungs-Check

 

Bei Fragen rund um die Dread-Disease-Versicherung können Sie mich gerne persönlich kontaktieren. 

 

Bei bestehenden Vorerkrankungen erhalten Sie dann eine unverbindliche sofortige Vorab-Einschätzung zu einer möglichen Versicherbarkeit.

 

Gerne stelle ich für Sie gegebenenfalls auch sogenannte anonyme Risikovoranfragen bei den jeweiligen Gesellschaften. Diese erfolgen ohne Namensnennung oder Zuordnung anderer privater Daten!

 

Somit vermeiden Sie unnötige Mehrfach-Antragstellungen bzw. deren eventuelle Ablehnung sowie unter Umständen einen Eintrag in die sogenannte HIS-Datei. Diese wird von Versicherungen genutzt, um Informationen über Kunden oder Antragsteller auszutauschen.

 

Sie erreichen mich dazu von Montag bis Samstag zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr.

 

 Tel.  0421 - 80 36 32