Finanzielle Sicherheit bei Krebs oder schwerer Krankheit

Auch für Heilberufler ist die Absicherung über eine solche Police oft durchaus sinnvoll. 

 

Natürlich ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl, allerdings erhalten einige Menschen aufgrund bestehender Vorerkrankungen keine oder nur eine mit unerwünschten oder weitreichenden Ausschlüssen versehene Berufsunfähigkeitsversicherung.  

 

Somit stellt die Schwere-Krankheiten-Versicherung eine sinnvollere Alternative dar, als gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, aber auch keine weitere private Absicherung zu treffen. 

 

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsmerkmale stellt eine Schwere-Krankheiten-Versicherung somit neben einer bestenfalls bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung eine umfängliche Absicherungsvariante dar.

 

Dies gilt insbesondere auch für die Besicherung bestehender oder bald aufzunehmender Praxisdarlehen.

 

Nicht jeder Arzt ist sich des Umstandes bewusst, dass er bei einer Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen seine Approbation zurückgeben muss, bevor er eine BU-Rente aus seinem Versorgungswerk erhalten kann.

 

Auch ist eine dann beabsichtigte Weiterführung der Praxis durch eine Vertretung oftmals ein Hinderungsgrund zur Erlangung von BU-Leistungen aus dem Versorgungswerk. Schlimmstenfalls muss also die Praxis geschlossen oder veräußert werden. Insgesamt gesehen ist die Erlangung einer solchen berufsständischen BU-Rente oftmals bürokratisch und kein „Zuckerschlecken“.

Denn eine oftmals erforderliche 100%-ige! Berufsunfähigkeit ist meist erst dann gegeben, wenn der Arzt „keinerlei“ ärztliche Tätigkeiten mehr ausübt. Dies bedeutet dann eben auch die Aufgabe von etwaigen Gutachter- oder Dozententätigkeiten.

 

Des weiteren wird die Berufsunfähigkeit immer durch einen vom Versorgungswerk gestellten Sachverständigen geprüft. Auch Mitglieder von anderen berufsständischen Versorgungswerken können davon betroffen sein, erst ihre Zulassung zurückgeben zu müssen, bevor sie (Berufsunfähigkeits-) Leistungen erwarten können.

Wer also aus einer Dread-Disease-Versicherung eine Einmalzahlung aufgrund des Eintritts einer versicherten Krankheit erhält, kann als Betroffener dann hohe Praxis- oder andere gewerbliche oder private Darlehen schnell ablösen bzw. eine Vertretung zur Aufrechterhaltung der Praxis finanzieren, ohne dabei gleichzeitig berufsunfähig „im Sinne“ seines Versorgungswerkes sein zu müssen.

 

Bestenfalls besteht eine Dread-Disease-Police dann neben einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.